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Die wichtigsten Fragen zur Müllumstellung

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Ravensburg / sz - Die Änderungen bei der Müllabfuhr zum 1. Januar 2016 im Landkreis Ravensburg werfen noch immer viele Fragen auf. Als zuständige Behörde setzt sich das Landratsamt mit diesem Thema auseinander. Bernd Adler hat dort nachgefragt, welches die häufigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger sind.

Woran erkenne ich, welches meine neuen Tonnen sind?

Die Tonnen tragen ein Etikett, das den Namen des Eigentümers, den Standort und das Füllvolumen enthält. Zusätzlich gibt es eine Beschriftungszeile, in die der Name des Mieters oder die Nummer der Wohnung eingetragen werden kann.

Wie lange darf ich den Müll in die bisherigen Tonnen werfen?

Die "alten" Mülltonnen können noch bis Ende des Jahres 2015, besser gesagt: bis zur letzten Leerung im Jahr 2015 benutzt werden.

Was mache ich so lange mit den neuen Tonnen?

Da die neuen Restmüll- und Biotonnen noch sauber sind, können sie problemlos am Gebäude, im Garten oder Keller aufbewahrt werden.

Ab wann werden die neuen Müllbehälter geleert?

Die neuen Müllbehälter können ab der ersten Leerung im neuen Jahr genutzt werden. Wann diese sein wird, steht im Abfallkalender, den jeder Bürger Ende Dezember in seinem Briefkasten finden wird.

Wie werde ich die alte Restmülltonne los?

Wem die bisherigen Restmülltonnen gehören ist im Landkreis Ravensburg bislang ganz unterschiedlich geregelt. Gehört sie dem Entsorgungsunternehmen, dann informiert dieses die Bürger über einen Abholtermin. Gehört die Tonne dem Bürger, darf er diese selbstverständlich behalten und anderweitig nutzen, zum Beispiel als Streumittelbehälter, Regenwassertonne oder für Gartengeräte. Will er seine Tonne nicht behalten, sollte er dies seinem Rathaus melden, das ihm dann eine Abgabemöglichkeit vorgeschlagen wird. Gehört die Tonne der Stadt oder Gemeinde, bietet diese dem Bürger ebenfalls eine Verwertungsmöglichkeit an.

Was passiert mit den neuen Tonnen, wenn ich innerhalb des Landkreises umziehe?

Die neuen Mülltonnen bleiben im Eigentum des Landkreises und sind an das jeweiligen Gebäude gebunden. Der bisherige Mieter/Eigentümer gibt also die Mülltonnen an den neuen Mieter beziehungsweise Eigentümer weiter.

Was muss ich tun, wenn ich ein Schloss an die Restmülltonne haben möchte?

Ein Schloss an der Restmülltonne gehört nicht zur Standardausrüstung. Wenn der Bürger ein Schloss wünscht, kann er sich an das Entsorgungsunternehmen wenden, das ab 2016 die Schlösser dann gegen Gebühr nachrüstet. Dies gilt allerdings nicht für die Biomülltonnen, da diese aufgrund ihres Filterdeckels nicht mit einem Schloss ausgestattet werden können.

Wohin wende ich mich, wenn ich die falsche Tonnengröße gewählt habe?

Änderungswünsche zu Restmüll- oder Biomülltonne nimmt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung entgegen, die auch künftig Ansprechpartner in Sachen Müllabfuhr sein wird. Selbstverständlich können sich Bürger aber auch an das Abfallwirtschaftsamt im Landratsamt wenden. Aus logistischen Gründen kann ein Tausch aber erstmals ab April 2016 stattfinden.

 

Wann kommen die bestellten Papiertonnen?

Die neuen, blauen Papiertonnen werden ab Januar 2016 ausgeliefert.

 

Wie funktioniert die Sperrmüllabholung ab 2016?

Voraussichtlich wird mit der Zustellung des Gebührenbescheids im Februar/März 2016 pro angemeldetem Restmüllbehälter eine Sperrmüllkarte mitgeschickt. Wer diesen Service nutzen möchte, kann die Sperrmüllkarte bei der zuständigen Stadt/Gemeinde, beim Entsorger oder im Abfallwirtschaftsamt des Landratsamt abgeben. Das Entsorgungsunternehmen teilt Ihnen dann einen Abholtermin mit. Die Abholung des Sperrmülls erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Wochen.

Eine Übersicht über die Änderungen bei der Müllabfuhr gibt es auf der Seite . Hier finden sich auch viele Detailinformationen.


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