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Ravensburger Firma versprach Traumrenditen von hundert Prozent

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Ravensburg / sz - Sie versprachen Anlegern traumhafte Renditen. Bis zu 100 Prozent. Und fanden offenbar Menschen, die naiv genug waren, das zu glauben: Zwei Ravensburger sind vor dem Landgericht München II wegen Betrugs zu vier Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie Anleger um fast 600000 Euro erleichtert haben sollen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die mutmaßlichen Betrüger gingen in Revision.

Ein dritter Beteiligter aus Maisach wurde zu nur zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und akzeptierte die Strafe. Laut Staatsanwaltschaft hat die Accudomus KG, die zunächst in Starnberg, Pöcking, Tutzing und dann in der Ravensburger Gartenstraße ihren Sitz hatte, Menschen mit komplizierten finanziellen Manövern ausgetrickst. Zum einen verkauften sie für rund 270000 Euro Genussscheine mit Gewinn- und Verlustbeteiligung am eigenen Unternehmen, ohne zu verraten, dass es eher schlecht darum stand, und ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen). Angeblich wurden die Gelder dafür verwendet, Immobilien zu kaufen. In Wirklichkeit verbrauchten die Angeklagten, zwei Männer und eine Frau von Anfang bis Ende 40, das ihnen anvertraute Geld wohl selbst, so die Staatsanwaltschaft.

Weitere 316000 Euro verdienten die Geschäftsleute laut Anklage mit sogenannten "Schlaubär-Anlagen", mit denen angeblich in Liechtenstein das Geld verdoppelt werden sollte. Dabei hätten sie versprochen, das angelegte Geld nach zwölf bis 15 Monaten plus der astronomischen Zinsen zurückzuzahlen. Aufgeflogen ist der mutmaßliche Betrug, weil eine Bank verdächtige Einzahlungen auf das Konto des Unternehmens bemerkte und bei den Behörden meldete.

Als eines der ersten Opfer des Haupttäters Alexander K. (45) fühlen sich dessen Schwiegereltern, die sich jetzt an die "Schwäbische Zeitung" gewandt haben. Sie vertrauten ihrem Schwiegersohn im Jahr 2007 fast ihr ganzes Erspartes, 25000 Euro, an. "Die wollte er so anlegen, dass wir monatlich 300 bis 500 Euro zu unserer kleinen Rente hinzubekommen", sagt Schwiegervater Manfred B. Geld, das die Rentner, die früher ein Lotto-Toto-Geschäft in Norddeutschland betrieben haben, natürlich nie sahen.

Außerdem soll Alexander K. ihnen indirekt ihren Alterswohnsitz in Frankreich abspenstig gemacht haben. Die Schwiegereltern hatten das Haus 2000 für umgerechnet 240000 D-Mark gekauft, ihrer Tochter und deren damaligen Freund überschrieben und einen Nießbrauch, also ein Wohnrecht auf Lebenszeit, vereinbart. "Leider nur mündlich", sagt die Mutter. Dann habe die Tochter sich von dem Freund getrennt und – wohl unter dem unguten Einfluss ihres neuen Mannes Alexander K., wie die Eltern vermuten – 2008 bestimmt, dass die Eltern ausziehen müssten.

Da sie keinerlei Vertrag über das lebenslange Wohnrecht hatten, sei ihnen nichts anderes übriggeblieben, als nach Deutschland zurückzukehren, wo sie seitdem von der Grundsicherung leben. "Unser Sohn musste uns Geld geben, damit wir zurück nach Deutschland konnten." Die 25000 Euro klagten die Eltern im November 2008 vor dem Landgericht Ravensburg erfolgreich ein, der Großteil davon ging aber ans Sozialamt. Seitdem besteht kein Kontakt mehr zur Tochter – neben der finanziellen wiegt die menschliche Tragödie fast schlimmer für die Eltern. "Den älteren Enkel haben wir einmal gesehen, da hatte er noch kaum die Augen auf", sagt Manfred B. Den jüngeren Enkel, der heute sechseinhalb Jahre alt sein müsste, bekamen die Großeltern noch nie zu Gesicht. "Wenn meine Tochter bei dem Mann bleibt, sehen wir sie nie wieder", fürchtet der Vater. Vor einer Woche unternahm er noch einmal den Versuch, die Tochter zu kontaktieren. Seine Anrufe auf dem AB blieben bislang unbeantwortet.


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