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Kita-Streik: Diese Städte zahlen Gebühren zurück

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Ravensburg / sz - Keine Leistung, also Geld zurück? Das ist nicht immer so. Bei den Kita-Streiks können sich einige Eltern auf die Rückerstattung der Gebühren freuen. Weil von dem Kita-Streik nur kommunale Einrichtungen betroffen sind, entscheiden die Städte und Gemeinden, ob sie zurückzahlen.

In Ulm signalisierte die Stadt, dass Eltern die Hälfte der Kita-Gebühren erstattet wird. Das ist eine Ausnahme, denn eigentlich sei die Rechtslage eindeutig: In den Betreuungsverträgen ist geregelt, dass ein Streik des Personals kein Grund ist, das Betreuungsentgelt zu kürzen, teilte die Stadtverwaltung mit. Weil aber auch der Gemeinderat beantragte, Eltern entgegenzukommen, werde die Stadt die Hälfte der Gebühren für die Streiktage erstatten. "Das entspricht der Regelung, die wir auch beim Streik 2006 angewendet haben", erläutert Bürgermeisterin Iris Mann.

Ulm ist dabei deutschlandweit nicht die einzige Stadt, die Gebühren erstattet. Eltern in Köln und Dortmund etwa können mit einer Erstattung rechnen. Auch hessische Kommunen machen Ausnahmen. So wollen Kaufungen und Hanau die Beiträge für die Streiktage zurückzahlen. Im niedersächischen Oldenburg steht fest, dass die Kita-Gebühren vom ersten Tag an in vollem Umfang erstattet werden. Auch im sächsischen Leipzig und Zwickau können betroffene Eltern darauf hoffen.

Laut Jan Schöll von der Ravensburger Anwaltskanzlei "Dreher und Partner" können Eltern sich durchaus Hoffnungen machen, Geld zurückzubekommen. "Es sei denn, es ist in dem Kita-Vertrag geregelt, dass bei einem Streik ein solcher Anspruch ausgeschlossen ist." Aufgrund des Kita-Vertrages sei der Betreiber verpflichtet, die Kinder zu beaufsichtigen. Komme er dieser Verpflichtung nicht nach, bestehe kein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Gebühren – egal weshalb die Leistung nicht erbracht werden kann. "Der Kita-Betreiber haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft", sagt Schöll.


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