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Gemeinderat verhindert Bordell in der Südstadt

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Ravensburg / sz - Das geplante Bordell in der Ravensburger Südstadt ist für die nächsten zwei Jahre erst mal vom Tisch. Der Ravensburger Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung per Veränderungssperre die Ansiedlung des Freudenhauses mit Räumen für 17 Prostituierte in der Jahnstraße 104 verhindert. Außer Siegfried Scharpf (Bürger für Ravensburg) stimmten alle Stadträte dafür.

Konkret heißt das: Bis der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Jahnstraße-Süd“ endgültig vom Gemeinderat verabschiedet wird, gilt von nun an eine generelle Bausperre in dem Gebiet. Damit hat das Gremium nicht nur bauliche Änderungen an Gebäuden unterbunden, sondern auch die Möglichkeiten, wie Gebäude genutzt werden können, eingeschränkt. Ergo darf sich ein Bordell nun während der Veränderungssperre nicht in der Jahnstraße niederlassen.

Dieser Verwaltungstrick war notwendig, andernfalls hätte die Stadt das sogenannte „Laufhaus für erotische Dienstleistungen“ kaum verhindern können. Denn baurechtlich ist ein Bordell in einem Gewerbegebiet zulässig, selbst wenn Vergnügungsstätten wie Diskotheken oder Swinger-Clubs untersagt sind. Denn ein Freudenhaus gilt rechtlich nicht als Vergnügungsstätte, sondern als Gewerbe.

Wie die SZ bereits mehrfach berichtete, haben mehrere Unternehmen (darunter der Spiele- und Kinderbuchhersteller Ravensburger sowie Mercedes Benz), private Musikschulen sowie die Oberschwäbischen Werkstätten für Behinderte und die Gemeinschaft Immanuel Beschwerde gegen das geplante Bordell in ihrer Nachbarschaft eingelegt. Sie fürchten durch „die Ansiedlung einer solchen Einrichtung erhebliche negative Auswirkungen auf das Image“ ihrer Firmen beziehungsweise Einrichtungen.

Standort ungeeignet

Das sieht auch die Stadt Ravensburg so. Als Argument für die Veränderungssperre ist in der Sitzungsvorlage zu lesen, dass die Einrichtung „eines Laufhauses für erotische Dienstleistungen an diesem Standort städtebaulich unverträglich“ ist. Es wird befürchtet, dass dadurch das ganze Gebiet an Wert verliert und dadurch die Ansiedlung für „qualifiziertes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe“ erschwert wird.

Doch auch durch die nun erlassene Veränderungssperre kann das Bordell nicht auf ewig verhindern, denn sie ist nur zwei Jahre gültig und kann maximal auf vier Jahre verlängert werden. Daher arbeitet die Stadtverwaltung an einer Sperrbezirksverordnung nach Vorbild von Friedrichshafen, die beim Regierungspräsidium in Tübingen beantragt werden muss. Darin wird detailliert festgelegt, wo Prostitution verboten ist (im Sperrbezirk) und wo erlaubt. Nach Angaben von Bürgermeister Hans Georg Kraus wird gemeinsam mit einem Gutachter das gesamte Stadtgebiet dahingehend überprüft.

Was nicht geht ist, den Sperrbezirk auf die ganze Stadt auszudehnen, denn Prostitution ist in Baden-Württemberg in Städten ab 35 000 Einwohnern erlaubt. Die Stadt Dortmund hatte 2011 ihren Sperrbezirk auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt, scheiterte damit aber vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Falls Ravensburg einen Sperrbezirk bekommt, würde sich Prostitution auf wenige Orte konzentrieren. Bestehende Etablissements würden allerdings Bestandschutz genießen. In Ravensburg gibt es bislang nur einige sogenannte Terminwohnungen in der Rosmarinstraße, der Klosterstraße und dem Gewerbegebiet Karrer.


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