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"Der Verband zählt wie ein einzelner Verkehrsteilnehmer"

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Ravensburg / sz - Die Frühlingssonne lockt bereits die ersten Radler auf die Straßen Oberschwabens. Auch die Teilnehmer des Rennrad-Sportprogramms "Move" starten am 11. April zur ersten Ausfahrt. Was sie dabei im Straßenverkehr zu beachten haben, darüber hat Sarah Schleiblinger mit dem Rechtsanwalt Hans Schöpf aus Tettnang gesprochen.

Herr Schöpf, Ihr Schwerpunkt ist Verkehrsrecht. Gibt es für Rennradler im Straßenverkehr irgendwelche Besonderheiten?

Zuerst einmal sind sie ganz normale Radfahrer. Allerdings ist es bei Rennradlern noch einmal wichtiger, dass sie nur mit Helm fahren. Es gibt zwar in Deutschland keine Helmpflicht, allerdings haben die Radler oft das Nachsehen. Das Oberlandesgericht (OLG) München sah die Mitschuld eines Rennradfahrers, der mit einem Traktor zusammenkrachte und sich dabei verletzte, als bewiesen an. Die Begründung: Ein sportlich fahrender Fahrer, der das Rad auch als Sportgerät nutze, würde fahrlässig handeln, wenn er ohne Helm fahre.

Stichpunkt Licht: Ist das auch bei den Rennradlern Pflicht?

Licht ist definitiv Pflicht. Allerdings gibt es für Rennradfahrer eine Ausnahmeregelung, die mit dem Gewicht ihres Rades zu tun hat. Wiegt es unter elf Kilogramm, müssen Schweinwerfer und Schlusslicht nicht fest am Rennrad angebracht sein.

Oft sieht man mehrere Rennradler zusammen fahren. Auch die Teilnehmer von "Move" fahren in der Gruppe. Was gibt es da zu beachten?

Wenn 16 oder mehr Radler zusammen fahren, können sie einen sogenannten Verband bilden. Mitglieder eines geschlossenen Verbandes haben das Recht, zu zweit nebeneinander auf der Straße zu fahren, auch wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Diese Regelung gilt nicht nur für Rennradfahrer, sondern für alle Radfahrer, die sich in einer so großen Gruppe bewegen.

Worauf sollten Autofahrer achten?

Der Verband zählt wie ein einzelner Verkehrsteilnehmer. Fährt der erste Radler beispielsweise über eine Ampel dürfen auch die restlichen Radler noch folgen, auch wenn die Ampel in der Zwischenzeit bereits auf rot geschaltet hat. Darauf sollten Autofahrer eingestellt sein. Autofahrer und Radfahrer sollten sich außerdem mit Respekt begegnen.

Muss ein Verband gekennzeichnet werden?

Ja. Die "Move’ler" haben bei ihren Ausfahrten ja immer ein einheitliches Trikot an, sodass sie zu erkennen sind. Lücken sollten außerdem aufgefahren werden, sodass andere Verkehrsteilnehmer die Gruppe als geschlossen wahrnehmen.

Sollten Radler im Verband auch etwas beachten?

Innerhalb größerer Verbände sollten Radler gut kommunizieren, sich untereinander kennen und das Radeln in der Gruppe schon geübt haben. Denn das erfordert etwas Routine.


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