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Landrat: Drei von sechs Bewerbern dürfen sich im Kreistag vorstellen

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Ravensburg / fh/vin - Insgesamt sechs Bewerber wollen Landrat im Kreis Ravensburg werden. Der Wahlausschuss des Kreistags hält aber nur drei von ihnen für geeignet, die Nachfolge von Kurt Widmaier anzutreten. Dies gab Roland Weinschenk, Vorsitzender des Ausschusses, am Donnerstagabend nach einer nicht-öffentlichen Sitzung bekannt.

Vier von den sechs Kandidaten haben sich bisher öffentlich erklärt. Wie die "Schwäbische Zeitung" bereits berichtete, handelt es sich dabei um Martin Bendel, den Ersten Beigeordneten der Stadt Leutkirch (parteilos), Hans-Eckhard Sommer, CSU-Mitglied und promovierter Jurist aus dem bayerischen Innenministerium, sowie um Harald Sievers (CDU), ebenfalls Jurist und Erster Beigeordneter der Stadt Düren. Dazu kommt Stefan Kaiser von der Spaßpartei "Die Partei".

Fast zwei Stunden tagte der Wahlausschuss am Donnerstag im Ravensburger Landratsamt, bis er die eingegangenen Unterlagen gesichtet und bewertet hatte.

Innenministerium prüft

Im nächsten Schritt muss nun noch das Innenministerium prüfen, ob die drei vorgeschlagenen Bewerber geeignet sind, das Landratsamt zu führen. Als geeignet gilt demnach, wer "entweder Verwaltungserfahrung in der Innenverwaltung, Führungsaufgaben im kommunalen Bereich wahrgenommen, eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst oder eine Ausbildung als Volljurist absolviert hat".

Auf Bendel, Sommer und Sievers sollten diese Kriterien zutreffen. Kaiser dürfte der erste "Streichkandidat" sein. Das Trio, das sich am 19. März im Kreistag zur Wahl stellen darf, wird der Ausschuss aber erst nach der Prüfung der Unterlagen im Innenministerium publik machen. Auch die übrigen Kreisräte werden vorher keine Namen erfahren, hieß es am Donnerstagabend. Weinschenk erklärte auf Nachfrage aber, die "aussortierten" drei Bewerber seien aus Sicht des Wahlausschusses allesamt nicht geeignet für das Amt.

Das Gesetz sieht vor, dass das Gremium mindestens drei Kandidaten benennen muss. Der neue Landrat wird am 19. März in maximal drei Wahlgängen gewählt. Im ersten Gang ist die absolute Mehrheit erforderlich.


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